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Mieter aufgepasst!

Es gibt Änderungen beim Kabelfernsehen
Ab Juli 2024 brauchen Sie einen eigenen Fernsehtarif bei Ihrem Kabelnetzbetreiber. Möchten Sie auch weiterhin bequem über Kabel fernsehen? Machen Sie jetzt den TV-Anschluss-Check und erfahren Sie alles über die Kosten an Ihrer Adresse.

 

 

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Häufige Fragen

Was bedeutet das neue Telekommunikationsgesetz für Ihre Kabel-TV-Gebühren?

Bisher zahlten Sie als Mieter die Kosten für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten. So war es im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Die Novelle des TKG bringt nun Änderungen: Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren (Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung) fällt weg. Vermieter dürfen die Kosten nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Das Gesetz ist bereits in Kraft getreten. Allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis Juli 2024.

Möchten Sie auch weiterhin bequem über Kabel fernsehen? Dann brauchen Sie einen eigenen Fernsehtarif bei einem Kabelnetzbetreiber. Damit erhalten Sie klassisches, lineares Fernsehen mit Sendern wie ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro7 etc. Unser Tarif heißt TV Connect Start.
 

Warum muss ich für meinen Kabelanschluss bezahlen?

Wenn Sie aktuell Kabelfernsehen nutzen, zahlen Sie bereits dafür, wahrscheinlich über die Betriebskostenabrechnung Ihres Mietvertrags. Ab Juli 2024 darf Ihr Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr selbst in Rechnung stellen. Ab dann zahlen Sie die Gebühren direkt an den Anbieter. Dazu benötigen Sie einen eigenen Kabel-TV-Vertrag. Das Angebot von Vodafone heißt TV Connect Start. Damit empfangen Sie TV-Sender wie ARD, ZDF, Pro7, Sat1, RTL, etc.

Was bedeutet die TKG-Novelle?

Die TKG-Novelle ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Unter anderem wird die Umlagefähigkeit des Kabel-TV-Anschlusses beendet. Künftig dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen. Als Mieter und Nutzer von Kabelfernsehen benötigen Sie einen eigenen Kabelfernsehvertrag.Das neue Gesetz ist bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024, in der Sie einen eigenen Vertrag mit Ihrem Anbieter abschließen müssen, wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchten.

Bin ich von den Änderungen durch die TKG-Novelle betroffen?

Die TKG-Novelle betrifft alle Mieter, die ihren Kabelanschluss bisher über Nebenkosten abgerechnet haben. Wenn dies auf Sie zutrifft, gilt die TKG-Änderung auch für Sie. Daher benötigen Sie bis zum 30. Juni 2024 einen eigenen Kabel-TV-Vertrag, wenn Sie weiterhin über Kabel fernsehen möchten. Zum Beispiel Vodafone TV Connect Start.

Bleiben meine TV-Kanäle erhalten?

Ja, wenn Sie TV Connect Start buchen, empfangen Sie die gleichen Fernsehsender wie bisher über Ihr Kabelnetz. Für Ihren Fernseher zu Hause ändert sich nichts.

Welche Sender kann ich mit dem Kabelanschluss TV Connect Start empfangen?

Mit TV Connect genießen Sie weiterhin Ihr gewohntes Kabelfernsehen. Sie empfangen die beliebtesten TV-Sender wie ARD, ZDF, Pro7, Sat1 und RTL. Sie können die öffentlich-rechtlichen Sender in HD-Qualität und die privaten Sender in SD-Qualität empfangen. 
TV Connect ist das Basispaket für Ihren Kabelanschluss. Es bildet die Basis für weitere TV-Pakete, die Sie bei Vodafone buchen können, wie Giga Kabel-TV, Vodafone Premium und internationale TV-Pakete.

Was passiert, wenn ich keinen Kabel-TV-Vertrag abschließe?

Ohne gültigen Kabelfernsehvertrag kann Ihr TV-Signal abgeschaltet werden. In diesem Fall können Sie kein Kabelfernsehen mehr empfangen.

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